1. Aufgabe
Die Musikschule ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie dient der musikalischen Bildung des Nachwuchses, dem Erkennen und Fördern besonderer Begabungen sowie der Vorbereitung auf Prüfungen (Abitur, Musik- oder Lehramtsstudium). Zudem wird berufsvorbereitend und berufsbegleitend gearbeitet, beispielsweise mit ErzieherInnen und QuereinsteigerInnen im Lehramt.
2. Anmeldung / Sonderkündigungsrecht „Probemonat“ / Kündigung
Anmeldungen
zum Instrumentalunterricht sind jederzeit möglich. Die Zahlungspflicht entsteht ab dem Anmeldedatum auf dem Anmeldeformular und ist fortlaufend. Anmeldungen zu Kursen sind nur bis zum Beginn des Kurses möglich.
„Probemonat”: Kündigung zum 4. Unterrichtstermin
am Anfang der Vertragslaufzeit. Der Unterricht kann bis zu dem auf dem Anmeldeformular unter „Probemonat“ angegebenen Datum per Email oder Anruf gekündigt werden. Über diesen Termin bzw. einen Monatsbeitrag hinausgehende evtl. bereits eingezogene Gebühren werden umgehend erstattet.
Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des dritten vollen Monats
möglich. Das heißt, ab dem Datum des Eingangs der Kündigung folgen der Rest des laufenden Monats und die nächsten drei Monate, dann tritt die Kündigung in Kraft. Die Abmeldung von Gruppen oder Kursen mit festgelegter Dauer ist nicht möglich. Scheidet ein Kursmitglied aus, so muss die Gebühr dennoch bis zum Ende des Kurses gezahlt werden.
-> Kündigungen an info@musikschule-zenses.de (reicht aus)
oder per Post: Ueliksgasse 3, 59494 Soest <-
3. Unterrichtsgebühr
Die Unterrichtsgebühr wird per SEPA-Lastschriftverfahren im Voraus, jeweils am ersten Werktag des Monats, eingezogen. Die Vergütungspflicht entfällt nicht während der unterrichtsfreien Zeit, da diese angemessen mindernd in der Höhe der Gebühr berücksichtigt wurde (die Summe für ein Jahr Unterricht wurde auf 12 Monatsraten umgerechnet).
Es gibt für den Einzel- und Gruppenunterricht (jedoch nicht Ensembles, AGs, Kurse) folgende Ermäßigungen: Für das zweite Kind oder Zweitfach 4,-€ monatlich, für jedes weitere Kind oder Fach 7,-€ monatlich. Die Musikschule behält sich das Recht vor, die Unterrichtsgebühren zu erhöhen. Eine Benachrichtigung erfolgt mindestens 6 Wochen im Voraus. Mit bis zu vier Wochen Vorlauf kann der Vertrag schriftlich zum Inkrafttreten der Preiserhöhung gekündigt werden.
4. Unterrichtsfreie Zeiten
Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. An den gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen und in den Ferien des Landes NRW ist unterrichtsfreie Zeit. Die Zahlungspflicht entfällt nicht, siehe „3. Unterrichtsgebühr“.
5. Unterrichtsausfall
Bei Ausfall des Unterrichts, der im Verantwortungsbereich der Musikschule bzw. der Lehrkraft liegt und über eine Wochenstunde hinaus geht, wird nachgeholt bzw. durch eine Vertretungskraft erteilt. Unterricht, der von Seiten der SchülerInnen abgesagt wird, wird nicht nachgeholt. Der Grund der Absage ist hierbei nicht relevant.
6. Organisatorische Neuregelungen
Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Kurse und Organisation, wie z.B. Terminänderungen oder der Einsatz einer anderen Lehrkraft, jederzeit vor (anderer Unterrichtsort ausgenommen).
Inkrafttreten: Diese Unterrichtsbedingungen und die Gebührenordnung treten am 01.01.2024 in Kraft. Die alten Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Kontakt
Sekretariat für alle Standorte: 02384 / 941929
Telefonsprechstunden: Mo. bis Fr. 10:00 bis 18:00 Uhr
Falls wir Ihren Anruf gerade nicht entgegen nehmen können:
Hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Ihr Anliegen kommt an!
(Rückrufbitten, Anfragen, Unterrichtsabsagen etc.)
Oder senden Sie eine Email:
Als Mitglied im „Bundesverband der Freien Musikschulen e.V.“ sind wir Teil einer engagierten Gemeinschaft zur Förderung der musikalischen Bildung und genießen die Vorteile eines starken Dachverbandes.