Die Teilnehmer/innen am Unterricht der Musikschule Zenses bzw. ihre gesetzlichen Vertreter haben eine Unterrichtsgebühr zu entrichten. Die Zahlungspflicht entsteht mit Unterrichtsbeginn und endet zum Termin der fristgerechten Abmeldung. Die Musikschule ist berechtigt, die Unterrichtsgebühren zu erhöhen. Eine Benachrichtigung erfolgt zwei Monate im Voraus. Mit bis zu vier Wochen Vorlauf kann schriftlich ein Sonderkündigungsrecht zum Inkrafttreten der Preiserhöhung ausgeübt werden. Die Gebühren werden im monatlichen Lastschriftverfahren durch uns erhoben, eine Zahlung per Dauerauftrag/Barzahlung kann vereinbart werden. Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr, die in monatlichen Raten (auch in den Schulferien) im Voraus beglichen wird. Selbstverständlich kann vor Ablauf eines Jahres gekündigt werden, siehe „7. Abmeldung“.
Kontakt
Sekretariat für alle Standorte: 02384 / 941929
Telefonsprechstunden: Mo. bis Fr. 10:00 bis 18:00 Uhr
Falls wir Ihren Anruf gerade nicht entgegen nehmen können:
Hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Ihr Anliegen kommt an!
(Rückrufbitten, Anfragen, Unterrichtsabsagen etc.)
Oder senden Sie eine Email:
Als Mitglied im „Bundesverband der Freien Musikschulen e.V.“ sind wir Teil einer engagierten Gemeinschaft zur Förderung der musikalischen Bildung und genießen die Vorteile eines starken Dachverbandes.